B2B-AGB
Stand: 17. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist Hamza Yagci, Kaiserebersdorfer Straße 222, 1110 Wien, Österreich, unter der Geschäftsbezeichnung Panthorys. Kontakt: info@panthorys.com. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (§ 1 UGB). Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten; gesetzlich als Verbrauchergeschäfte zu behandelnde Gründungsgeschäfte sind ausgeschlossen. Bestellende Personen müssen für das Unternehmen vertretungsbefugt sein.
Individuell vereinbarte Leistungen und Abweichungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Panthorys. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht wird für diese B2B-Verträge nicht eingeräumt.
2. Vertragsabschluss
Die Website beschreibt unser Angebot. Der technische Ablauf ist: Auswahl des Panthorys-Piloten, Bestätigung der Unternehmereigenschaft und dieser AGB, Weiterleitung zu Stripe, Prüfung bzw. Korrektur der dort eingegebenen Zahlungs- und Rechnungsdaten und anschließend verbindlicher Abschluss über die eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichnete Stripe-Schaltfläche. Danach zeigt Stripe eine elektronische Bestätigung und Panthorys führt zum geschützten Onboarding weiter. Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss des Stripe Checkouts zustande.
Vertragssprache ist Deutsch. Panthorys speichert im Checkout die verwendete AGB-Version als Vertragsmetadatum, führt auf dieser Website jedoch kein dauerhaftes Kundenarchiv des vollständigen Vertragstextes. Die jeweils vor Abschluss angezeigten AGB können im Browser gespeichert, gedruckt oder als PDF gesichert werden. Eingabefehler können vor dem verbindlichen Stripe-Abschluss im Panthorys-Schritt durch Abbruch und auf der Stripe-Seite über die dortigen Eingabefelder korrigiert werden.
3. Leistungsumfang
Panthorys konfiguriert und betreut KI-gestützte Automatisierung, insbesondere Kundenanfragen, Lead-Qualifizierung, Terminvereinbarung und Workflows. Zum Setup gehören die vereinbarte Firmen- und Branchenkonfiguration sowie Fragen und Regeln für die Übergabe an Menschen (Human Handoff). Maßgeblich sind der vor Vertragsabschluss vereinbarte Umfang und die darauf abgestimmten Onboardingangaben.
Konkrete Kanäle, Integrationen, Nutzungsgrenzen und Übergabewege werden vor ihrem Einsatz vereinbart. Eine dargestellte Demo beinhaltet weder eine echte Buchung noch eine Zusage, dass jede Kalender-, CRM-, Telefon- oder Messenger-Anbindung im Standardpreis enthalten ist. Zusätzliche Integrationen, Erweiterungen und Fremdkosten bedürfen einer vorherigen Vereinbarung; sie werden nicht allein durch eine Onboardingangabe kostenpflichtig beauftragt.
4. Setup, kostenlose Pilotphase und Preise
Das Setup kostet einmalig 490 EUR und wird beim Checkout fällig. Die Pilotphase umfasst 14 Tage ohne laufende Nutzungsgebühr; die Setup-Leistung bleibt kostenpflichtig. Die 14 Tage beginnen mit erfolgreichem Stripe-Vertragsabschluss. Die konkreten Start- und Endzeitpunkte ergeben sich aus dem Checkout bzw. dem Abonnement.
Nach Ablauf der Pilotphase geht der Vertrag automatisch in ein Abonnement zu 249 EUR pro Monat über, sofern nicht vor Ablauf gekündigt wurde. Ab dann läuft jeweils ein monatlicher Abrechnungszeitraum ab dem ersten kostenpflichtigen Abonnementtag. Die Monatsgebühr ist zu Beginn jedes Zeitraums im Voraus fällig.
Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Steuerbehandlung und endgültiger Zahlbetrag müssen vor dem verbindlichen Abschluss im Checkout ersichtlich sein. Eine Umsatzsteuerbefreiung wird mit diesen AGB nicht behauptet.
Kann Panthorys den vereinbarten Pilotbetrieb aus von Panthorys zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig bereitstellen, wird der kostenfreie Zeitraum entsprechend verlängert oder eine bereits verrechnete Nutzungsgebühr anteilig gutgeschrieben. Diese Anpassung erfolgt durch Panthorys; der Kunde kann sie über die Kontaktadresse verlangen.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Während der Pilotphase kann der Kunde bis zu deren Ende kündigen; dann fällt keine anschließende Monatsgebühr an. Danach ist monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar, ohne zusätzliche Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens vor Beginn des nächsten Zeitraums bei Panthorys eingehen.
Eine eindeutige E-Mail an info@panthorys.com mit Unternehmensname und Zuordnung des Vertrags genügt. Panthorys bestätigt den Beendigungszeitpunkt und beendet die Stripe-Verlängerung. Die Wirksamkeit hängt nicht von dieser Bestätigung ab. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Setup-Leistungen bleiben zu bezahlen; eine ordentliche Kündigung während eines bezahlten Monats führt zu keiner anteiligen Erstattung dieses Monats. Gesetzliche Gewährleistungs-, Rückabwicklungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.
Panthorys kann mit einem Monat Vorlauf zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Beide Parteien können bei wichtigem Grund außerordentlich kündigen; bei behebbaren Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
6. Zahlung und Verzug
Zahlungen und wiederkehrende Belastungen werden über Stripe mit dem im Checkout gewählten Zahlungsmittel abgewickelt. Der Kunde hält Zahlungs- und Rechnungsangaben aktuell. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln für Unternehmergeschäfte, insbesondere §§ 456 und 458 UGB, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Eine Sperre wegen ausstehender fälliger Zahlung erfolgt erst nach Hinweis und angemessener Nachfrist; berechtigte Einwendungen werden berücksichtigt.
7. Mitwirkung und zulässige Nutzung
Der Kunde stellt richtige Unternehmens- und Leistungsinformationen, erforderliche Zugänge, Freigaben sowie einen erreichbaren menschlichen Ansprechpartner bereit. Er prüft die Konfiguration vor produktiver Nutzung und meldet Änderungen, Fehler und unzutreffende Aussagen zeitnah. Verzögerte Mitwirkung kann die Einrichtung verzögern; sie verschiebt die im Checkout gestartete Pilotphase nicht automatisch. Abweichungen werden ausdrücklich vereinbart.
Der Kunde darf nur Daten und Inhalte bereitstellen, zu deren Nutzung und Weitergabe er berechtigt ist, und muss erforderliche Informationen und Einwilligungen gegenüber seinen Nutzern sicherstellen. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Spam, Umgehung von Schutzmaßnahmen und nicht vereinbarte Verarbeitung besonders sensibler Daten. Zugangsdaten sind sicher über vereinbarte Wege zu übermitteln. Panthorys darf bei konkreten Sicherheits- oder Rechtsverstößen den betroffenen Zugang verhältnismäßig beschränken und informiert den Kunden, soweit rechtlich und technisch möglich.
8. KI, Ergebnisgrenzen und Human Handoff
KI-Ausgaben können falsch, unvollständig oder ungeeignet sein. Panthorys garantiert weder eine bestimmte Zahl oder Qualität von Leads, Termine oder Abschlüssen noch bestimmte Umsätze, Einsparungen oder wirtschaftliche Erfolge. Geschuldet ist die vereinbarte Leistung mit angemessener Sorgfalt.
Für unklare Anliegen, Beschwerden, ausdrücklichen Kontaktwunsch und vereinbarte Risikofälle wird eine menschliche Übergabe vorgesehen. Ihre tatsächliche Bearbeitung hängt vom vereinbarten Kanal und der Erreichbarkeit des benannten Ansprechpartners ab; eine jederzeitige menschliche Besetzung ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht enthalten. Der Kunde muss relevante Ergebnisse prüfen, bevor er rechtlich oder wirtschaftlich erhebliche Entscheidungen trifft. Die Lösung ersetzt keine fachliche Beratung und darf ohne gesonderte Prüfung nicht für ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Wirkung eingesetzt werden.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Mängel
Panthorys bemüht sich um zuverlässigen Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, ununterbrochene Erreichbarkeit oder feste Reaktionszeit wird nur bei gesonderter Vereinbarung zugesagt. Wartung, Netzstörungen und Ausfälle von Cloud-, KI- oder Zahlungsanbietern können den Betrieb beeinträchtigen. Planbare erhebliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Panthorys ergreift angemessene Maßnahmen zur Behebung von Störungen.
Mängel sind nachvollziehbar zu melden; Panthorys erhält Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben bestehen. Ein Ausfall eines eingesetzten Dienstleisters hebt die gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten von Panthorys nicht pauschal auf.
10. Haftung
Panthorys haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, Personenschäden und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Panthorys für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, werden dadurch nicht beschränkt. Ein Mitverschulden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Datenschutz, Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
Panthorys nutzt externe KI- und Cloud-Dienste, insbesondere OpenAI, sowie Stripe für Zahlungen. Einzelheiten zur Website stehen in der Datenschutzerklärung. Vor der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Auftrag wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO mit Verarbeitung, Unterauftragnehmern, Schutzmaßnahmen, Übermittlungen und Löschung geschlossen. Diese AGB ersetzen sie nicht.
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Zugangsdaten vertraulich. Der Kunde behält seine Rechte an bereitgestellten Inhalten und erlaubt deren Nutzung nur im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang. Er erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an der vereinbarten Lösung; Rechte an allgemeinen Komponenten und Werkzeugen verbleiben bei ihren jeweiligen Inhabern.
Vor Vertragsende können die Parteien die Rückgabe benötigter Kundendaten abstimmen. Rückgabe und Löschung personenbezogener Auftragsdaten richten sich nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen. Eine unbegrenzte Archivierung nach Vertragsende ist nicht geschuldet.
12. Änderungen und anwendbares Recht
Vertragsänderungen, zusätzliche Leistungen und Preisänderungen bedürfen einer Vereinbarung. Die bloße Veröffentlichung einer neuen AGB-Fassung ändert bestehende Verträge nicht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Vorschriften bleiben unberührt. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Regeln.
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